Geschrieben am Sonntag, den 02. April 2006 um 22:17 Uhr
Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit
BFH, Urteil vom 02.12.2005 - VI R 63/03 (V), EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde.
Quelle: http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=125654