

Entweder ALG II oder Ich-AG
Geschrieben am Dienstag, den 09. August 2005 um 22:50 Uhr
Arbeitslose müssen sich zwischen dem Arbeitslosengeld II (ALG II) und einer Förderung im Rahmen einer so genannten Ich-AG entscheiden. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde (AZ.: L 7 AS 22/05 ER).
Beides dient dem gleichen Zweck
Verhandelt wurde die Beschwerde eines Mannes, dem eine Kommune kein ALG II auszahlen wollte. Denn er bekam von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits einen Existenzgründungszuschuss. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass beide Leistungen nicht gleichzeitig gewährt werden dürfen.
Mit dem ALG II solle der Lebensunterhalt gesichert und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, so die Richter. Der Existenzgründungszuschuss diene auch der Eingliederung in die Arbeit. Damit hätten beide Leistungen den gleichen Zweck.