Geschrieben am Dienstag, den 20. Dezember 2005 um 19:44 Uhr
Die Darmstädter Richter gaben einer Frau Recht, deren Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt worden war, weil sie in der Vergangenheit mehrfach wegen Eigentumsdelikten straffällig geworden war. Zur Begründung hieß es, die Frau könne ihren Lebensunterhalt mit dem Geld finanzieren, das aus ihren Straftaten stamme. Zudem habe sie mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie nicht zur Erwerbstätigkeit bereit sei. Vom Sozialgericht hatte die Frau nur 80 Prozent der Regelleistung zugesprochen bekommen, weil Zweifel an ihrer Einkommens- und Vermögenssituation bestanden.
Das Landessozialgericht bewilligte ihr im Beschwerdeverfahren nun die volle Höhe der Leistungen. Bei der Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit sei illegal erzieltes Vermögen nur dann zu berücksichtigen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für die aktuelle Verwendung gebe. Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II als Grundsicherungsleistung komme nicht in Betracht, urteilten die Richter.