

Gibt’s Unterschiede zw. ALG II und Sozialgeld?
Geschrieben am Samstag, den 16. Juli 2005 um 21:07 Uhr
Um Arbeitslosengeld II zu erhalten muss man unter anderem erwerbsfähig sein.
Nichterwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Sozialgeld.
Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft angehören, erhalten weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld, sondern ggf. Sozialhilfe. Nicht erwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Die Leistungen sind im Wesentlichen genauso hoch wie beim Arbeitslosengeld II.
Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung auf Zeit. Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben allerdings keinen Anspruch auf Sozialgeld.
Das Sozialgeld umfasst folgende Leistungen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,
- Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt,
- Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie
- die Gewährung eines Darlehens bei Bestehen eines unabweisbaren Bedarfs im Einzelfall.
Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages nach dem Bezug von Arbeitslosengeld besteht nicht.