

Wie viel Geld gibt’ s beim Alg II?
Geschrieben am Sonntag, den 10. Juli 2005 um 22:51 Uhr
Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus mehreren Elementen zusammen. Sind Sie berechtigt, erhalten Sie zunächst so genannte Regelleistungen. Daneben gibt’s unter anderem:
Unterkunftskosten und befristete Zuschläge.
Regelleistungen
Die Regelleistung bei Singles oder Alleinerziehenden beträgt EUR 345,00 (in den neuen Bundesländern EUR 331,00). Für einen Ehe- oder Lebens-partner kommen EUR 311,00 (EUR 298,00) hinzu. Pro Kind gibt es zudem
bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag: EUR 207,00 (EUR 199,00) und ab dem
15. Geburtstag bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag: EUR 276,00 (EUR 265,00).
Alleinstehend sind Sie dann, wenn Sie volljährig, unverheiratet sind und alleine leben oder in einer (Zweck-)Wohngemeinschaft. Alleinstehend ist auch ein unter 18-Jähriger, der nicht im Haushalt der Eltern lebt. Alleinerziehend sind Sie dann, wenn Sie sich tatsächlich allein um die Erziehung und Pflege Ihres minderjährigen Kindes kümmern. Alleinerziehend ist auch ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner längere Zeit von der Familie getrennt lebt (z.B. bei Haft).
Unterkunftskosten
Neben den oben genannten Regelleistungen werden die Wohnkosten übernommen, soweit sie angemessen sind.
Befristeter Zuschlag
Um den Übergang vom im Regelfall ein Jahr lang gezahlten Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abzufedern, gibt es zwei Jahre lang einen Zuschlag. Die Höhe dieses Zuschlags ist von der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes I abhängig und ist begrenzt auf EUR 160,00 (bei Partnern EUR 320,00) und höchstens EUR 60,00 pro Kind monatlich im ersten Jahr. Im zweiten Jahr werden diese Beträge halbiert.
Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II kann es im Einzelfall noch folgende Leistungen geben:
Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen
Über die Regelleistung hinaus können zusätzliche Leistungen gewährt werden
werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche,
alleinerziehenden Personen abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder,
behinderten Hilfebedürftigen,
für kostenaufwändige Ernährung, die aus medizinischen Gründen nachweislich erforderlich ist.
WICHTIG: Die Summe der Mehrbedarfe darf die jeweilige Regelleistung nicht überschreiten.
Einmalige Mehrbedarfe auf Pump
Ausnahmsweise werden zusätzliche Leistungen bei unabweisbarem Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe sind:
die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
die Erstausstattung für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt sowie
die Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
Die einmaligen Leistungen können in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, möglich ist auch die Auszahlung einer Pauschale. In diesen Fällen wird ein Darlehen gewährt, das in Monatsraten zurückzuzahlen ist (in Höhe von bis zu 10% der Regelleistung). Anspruch auf einmalige Leistungen besteht auch dann, wenn wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt werden, Sie aber nicht Über ausreichendes Einkommen verfügen, um diesen Bedarf voll abzudecken.
Versicherung
Bezieher von ALG II sind in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert oder erhalten einen entsprechenden Zuschuss.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
| Alleinstehender / Alleinerziehender | Sonstige Angehörige der Bedarfgemeinschaft |
| | Kinder bis zur Vollendung des 14. Lj. jeweils | Kinder ab Beginn des 15. Lj. bis zur Vollendung des 18. Lj. jeweils | Partner ab Beginn des 19. Lj. jeweils
|
Alte Länder EUR 345,00 Neue Länder EUR 331,00 | EUR 207,00 EUR 199,00 | EUR 199,00 EUR 265,00 | EUR 311,00 EUR 298,00 |
jeweils zuzüglich
Mehrbedarfe bei Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe: Erstausstattungen
für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, für Erstausstattungen
für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten und für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag von bis zu EUR 160,00 jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und bis zu EUR 60,00 für jedes Kind
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II die zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflegeund Rentenversicherung
Für Bezieher von Sozialgeld: Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Familienversicherte