Geschrieben am Sonntag, den 10. Juli 2005 um 22:27 Uhr
Jeder, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden einer Arbeit nachgehen kann, ist erwerbsfähig. Ausnahmen: Krankheit und dauerhafte Behinderung, wenn diese absehbar länger als sechs Monate dauern. Ausländer sind in diesem Sinne erwerbsfähig, wenn sie arbeiten dürfen.