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Geschrieben von Christian Häussler   
13.09.2005
Um durch das Arbeitsamt eine Bildungsmaßnahme / Umschulung / Weitebildungsmaßnahme finanziert zu bekommen, bedarf es einen Bildungsgutschein. Ein Bildungsgutschein ist eine Zusicherung für die Übernahme von Kosten die durch die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen und ein bestimmtes Bildungsziel erreichen müssen.
Um einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt ausgehändigt zu bekommen, muss vorweg eine Beratung mit dem Arbeitslosen oder Arbeitnehmer stattgefunden haben. Der Arbeitsberater muss es für notwendig ersehen, dass der Arbeitslose oder Arbeitnehmer für eine weitere Beschäftigung zusätzlich qualifiziert werden muss. Dabei wird geprüft, ob durch eine Bildungsmaßnahme die Eingliederungsaussichten verbessert werden können. Die Eingliederungsaussicht gilt grundsätzlich als verbessert, wenn der Arbeitslose eine Nachweis vorlegen kann, dass bei entsprechender Qualifizierung eine Einstellung erfolgt. Auch Arbeitnehmer die sich in einer Beschäftigung befinden haben die Möglichkeit durch ein Bildungsgutschein gefördert zu werden. Notwendig wäre hier auch eine Stellungnahme des Arbeitgebers, dass eine Weiterbeschäftigung nur unter diesen Bedingungen möglich ist. Mit Hilfe eines Bildungsgutscheines kann damit nicht nur Arbeitslosigkeit beendet werden, sondern auch vermieden werden. Wichtig ist zu wissen, der Bildungsgutschein wird immer nur für ein bestimmtes Bildungsziel ausgegeben.


Mit diesem Bildungsgutschein hat sich der Arbeitslose oder Arbeitnehmer nach einer geeigneten Bildungseinrichtung umzusehen, die eine Bildungsmaßnahme mit dem Ziel, die entsprechende Qualifizierung zu erreichen, anbietet. Die Bildungsstätte muss in entsprechender Nähe bzw. Tagespendelbereich des Arbeitslosen oder Arbeitnehmers liegen. Nur wenn keine Bildungseinrichtung im Tagespendelbereich eine entsprechende Qualifizierung anbietet, erst dann können die Kosten für eine Maßnahme außerhalb des Tagespendelbereiches durch das Arbeitsamt übernommen werden. Letztlich hat jeder Arbeitslose dennoch die Möglichkeit innerhalb des Tagespendelbereiches seine Bildungseinrichtung frei zu wählen.

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Letzte Aktualisierung ( 13.09.2005 )
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