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Geschrieben von Christian Häussler   
14.08.2005
Vermietetes Wohneigentum:
Sollte das Wohneigentum vermietet sein, zählen die Mieteinnahmen als laufende Einkünfte und der Verkehrswert des Wohneigentums zum verwertbaren Vermögen.

Selbstgenutzte Ferienhäuser/-wohnungen:
Selbstgenutzte Ferienwohnungen zählen mit ihrem Verkehrswert ebenfalls zum verwertbaren Vermögen, da sie nicht dauerhaft genutzt werden.

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