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Welche Freibeträge gibt es? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
14.08.2005
Grundfreibetrage für Vermögen (z.B. Sparguthaben, Aktien, Fonds-Anteile, Bausparguthaben, Immobilien, usw.)
Jedem Antragsteller von ALG II, und dem Partner stehen hier
je ein Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr zu,
pro Person aber mind. 4.100 Euro, höchstens 13.000 Euro.
Für jedes Kind bis zu 18 Jahren max. 4.100 €.

Wichtig:
Bei älteren Menschen, die vor dem 01. Januar 1948 geboren sind, werden beim Barvermögen deutlich höhere Freibeträge berücksichtigt: 520 Euro je Lebensjahr, max. 33.800 Euro.

Freibetrag für notwendige Anschaffungen
Zusätzlich hat jede Person aus der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 750 € für notwendige Anschaffungen
(z.B. neuer Kühlschrank, etc.)

Freibetrag für private Altersvorsorge
Es gibt einen zusätzlichen Freibetrag für Altersvorsorgevermögen (z.B. Kapitallebensversicherung), soweit dieses vor Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung (sog. „Hartz-Klausel“) nicht genutzt werden kann.
Dieser Freibetrag beträgt 200 Euro pro Person und Lebensjahr, max. je 13.000 Euro.

Beispiel zu vorher angeführten Freibeträgen an einer Familie (Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen),
Alter: 41 Jahre (Vater) und 37 Jahre (Mutter), 2 minderjährige Kinder

Grundfreibetrag:
41-jähriger Vater:
8.200 Euro
(200 € x 41 Jahre)

37 jährige Mutter:

7.400 Euro
(200 € x 37 Jahre)
1. Kind:
4.100 Euro

2. Kind:
4.100 Euro

Freibetrag für notwendige Anschaffungen:
4 Personen
3.000 Euro
(750 € x 4 Pers.)
zusätzlicher Freibetrag f.
Altersvorsorgevermögen:
41-jähriger Vater:
8.200 Euro
(200 € x 41 J.)
37 jährige Mutter:
7.400 Euro
(200 € x 37 J.)
Summe: 42.400 Euro

Der Freibetrag dieser Familie liegt bei 42.400 Euro, d.h. nur Vermögen, das über diesem Betrag liegt, müsste vor Bezug des ALG II verwertet, d.h. aufgebraucht werden.

Tipp:
Wie das Vermögen innerhalb dieser Bedarfsgemeinschaft verteilt ist, spielt keine Rolle! So kann z.B. der Vater allein ein Vermögen besitzen, während Mutter und Kinder nichts besitzen.
Haben die Eltern z.B. ein Bausparguthaben in Höhe von 5.000 € und ein Altersvorsorgevermögen z.B. von 20.000 €, dann können sie den Betrag, der über dem Freibetrag für das Altersvorsorgevermögen liegt (hier z.B. 4.400 €), auf den Grundfreibetrag übertragen, da hier der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist. Umgekehrt geht dies aber nicht!

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Letzte Aktualisierung ( 14.08.2005 )
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