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Geschrieben von Christian Häussler   
24.07.2005
Verfügen Sie nicht über hinreichendes Einkommen oder Vermögen, erhalten sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt. Er berät sie außergerichtlich. Wollen Sie sich vor dem Sozialgericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, können Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreicht und die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, Prozesskostenhilfe erhalten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für einen Anwalt, eventuell abzüglich einer bestimmten Eigenbeteiligung. Dies gilt allerdings nur für das gerichtliche Verfahren. Im Rahmen des Widerspruchsverfahren zahlt die Rechtsschutzversicherung dagegen nichts.

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