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Geschrieben von Christian Häussler   
24.07.2005
Um einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Behörde zu erheben oder eine Klage einzulegen, müssen Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen. Derzeit werden sowohl für das Widerspruchs- als auch für das Klageverfahren keine Gebühren erhoben. Sollten Sie einen Rechtsanwalt für das Widerspruchsverfahren beauftragen, kann dieser – soweit Sie nichts anderes mit ihm vereinbaren – ca. EUR 300,00 bis 400,00 und für das Klageverfahren ca. EUR 500,00 bis 700,00 verlangen.

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Letzte Aktualisierung ( 24.07.2005 )
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