| Kann ich eine Ich-AG gründen? |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 24.07.2005 | |
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Wer ALG II bezieht, darf keine Ich-AG gründen. Stattdessen ist mit dem Einstiegsgeld ein neuer zeitlich befristeter Lohnzuschuss geschaffen worden. Ziel ist es, den Hilfebedürftigen zu ermuntern, einen Job selbst dann anzunehmen, wenn die Bezahlung zunächst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Ob und wie viel Einstiegsgeld gezahlt wird, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.Erwägen Sie als Arbeitsloser dennoch die Gründung einer Ich-AG gilt Folgendes: Für den Antrag auf Gründung einer Ich-AG ist eine so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung, also eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK), notwendig. Notwendig für Ihren Antrag ist weiterhin
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich
Die Förderung wird nur bei einem voraussichtlich maximalen, zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 25.000,00 gewährt. |
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