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Kann ich eine Ich-AG gründen? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
24.07.2005
Wer ALG II bezieht, darf keine Ich-AG gründen. Stattdessen ist mit dem Einstiegsgeld ein neuer zeitlich befristeter Lohnzuschuss geschaffen worden. Ziel ist es, den Hilfebedürftigen zu ermuntern, einen Job selbst dann anzunehmen, wenn die Bezahlung zunächst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Ob und wie viel Einstiegsgeld gezahlt wird, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.

Erwägen Sie als Arbeitsloser dennoch die Gründung einer Ich-AG gilt Folgendes: Für den Antrag auf Gründung einer Ich-AG ist eine so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung, also eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK), notwendig. Notwendig für Ihren Antrag ist weiterhin

  • eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsvorhabens,
  • ein Finanzierungsplan,
  • ein Renditeplan und
  • ein Gesamtfinanzierungsplan der Lebenshaltungskosten.

Die Höhe der Förderung beträgt monatlich

  • im ersten Jahr EUR 600,00,
  • im zweiten Jahr EUR 360,00 und
  • im dritten Jahr EUR 240,00.

Die Förderung wird nur bei einem voraussichtlich maximalen, zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR 25.000,00 gewährt.

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