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Was sind Ein-Euro-Jobs (Zusatzjobs)? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
24.07.2005
Wer eine solche Arbeitsstelle antritt, erhält weiterhin ALG II inkl. der Unterkunftskosten und dem befristeten Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld. Zusätzlich erhält er eine so genannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von ca. EUR 1,00 bis EUR 2,00 je gearbeiteter Stunde. Die verrichteten Arbeiten müssen gemeinnützig und zusätzlich sein.
Diese Arbeitsgelegenheiten können zum Beispiel aus folgenden Bereichen stammen:

  • Altenbetreuung,
  • Kinderbetreuung,
  • Stadtreinigung,
  • Denkmalpflege.

Die Arbeitsgelegenheiten werden in der Regel von der Behörde vermittelt. Der ALG IIEmpfänger kann sich aber auch selbst eine entsprechen-de Stelle suchen und seinem Fallmanager mitteilen. Für die Arbeitsgelegenheiten gilt das Bundesurlaubsgesetz. Sie haben also Anspruch auf Erholungsurlaub. Für Schäden, die Sie bei der Ausübung einer solchen Tätigkeit verursachen, haften Sie nur wie andere Arbeitnehmer auch.

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Letzte Aktualisierung ( 24.07.2005 )
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