|
Geschrieben von Christian Häussler
|
|
24.07.2005 |
|
Lehnen Jugendliche unter 25 Jahren eine zumutbare Arbeit ab, sei es
- eine Erwerbstätigkeit,
- eine Ausbildung,
- eine Eingliederungsmaßnahme oder
- eine Arbeitsgelegenheit,
erhalten sie für drei Monate überhaupt kein Geld. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt.
Anzahl der Kommentare (0) - Diesen Artikel Kommentieren ... |
Comments
Zur Zeit keine Kommentare - Tue dir kein Zwang an und Benutze das Formular darunter... |
Seite 1 von 0 ( 0 Kommentar(e) )
Du bist nicht autorisiert Kommentare zu hinterlassen - Bitte einloggen.