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Was sind Eingliederungsleistungen? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
24.07.2005
Die Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam zwischen der Behörde und dem ALG II-Empfänger vereinbart. Sie gilt für jeweils bis zu sechs Monate. Darin ist einerseits festgelegt, was der Hilfebedürftige unternehmen muss, um seine Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Andererseits wird festgeschrieben, welche Leistungen er erhält, die dafür erforderlich sind. Hier kommen in Betracht:

  • Erstattung von Bewerbungskosten und Reisekosten im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen,
  • Teilnahme an Trainingsmaßnahmen,
  • Mobilitätshilfen,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben,
  • Eingliederungszuschüsse,
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
  • Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs”),
  • Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen,
  • Vermittlungsgutscheine.

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Letzte Aktualisierung ( 24.07.2005 )
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