| Muss ich jede Arbeit annehmen? |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 24.07.2005 | |
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Jede legale Arbeit – auch Mini-Jobs – sind zumutbar, wenn der ALG II-Empfänger seelisch, geistig und körperlich hierzu in der Lage ist. Eine Arbeit darf nicht allein deswegen abgelehnt werden,
Zumutbar ist auch eine Bezahlung unter dem Tariflohn oder dem ortsüblichen Entgelt. Grenze ist allerdings ein Lohn, der ca. 30% unter dem jeweiligen Branchenniveau liegt. Die Tätigkeit soll außerdem niemanden bei der Aufnahme eines neuen Jobs im alten Beruf behindern. Zumutbar sind auch Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen, so genannte Arbeitsgelegenheiten. Die betroffenen Personen erhalten zum ALG II eine Entschädigung von etwa EUR 1,00 je Stunde. Die Arbeit ist nicht zumutbar, wenn
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| Letzte Aktualisierung ( 24.07.2005 ) |
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