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Muss ich jede Arbeit annehmen? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
24.07.2005
Jede legale Arbeit – auch Mini-Jobs – sind zumutbar, wenn der ALG II-Empfänger seelisch, geistig und körperlich hierzu in der Lage ist. Eine Arbeit darf nicht allein deswegen abgelehnt werden,

  • weil sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht,
  • weil der Beschäftigungsort weiter entfernt ist als der frühere,
  • weil die Bedingungen ungünstiger sind als beim letzten Job.

Zumutbar ist auch eine Bezahlung unter dem Tariflohn oder dem ortsüblichen Entgelt. Grenze ist allerdings ein Lohn, der ca. 30% unter dem jeweiligen Branchenniveau liegt. Die Tätigkeit soll außerdem niemanden bei der Aufnahme eines neuen Jobs im alten Beruf
behindern.

Zumutbar sind auch Arbeiten in gemeinnützigen Einrichtungen, so genannte Arbeitsgelegenheiten. Die betroffenen Personen erhalten zum ALG II eine Entschädigung von etwa EUR 1,00 je Stunde. Die Arbeit ist nicht zumutbar, wenn

  • sie die Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des Partners gefährden würde,
  • sie mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
  • der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

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Letzte Aktualisierung ( 24.07.2005 )
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