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Gestern ein wichtiges Urteil gelesen.... |
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Verfasst von Anne Eikmeier
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13.04.2008 |
Ein freundliches Hallo in die Runde! Ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben. Denn schon der erste Punkt, der mir wichtig war, ist hier mit einem Urteil zu finden gewesen.
Auf die Gefahr hin, daß ich jemanden langweile, schilder ich mal meine Situation.
Im Jahr 2004 gründete ich meine kleine Firma „Fotopatch etc“. Aus der Ar-beitslosigkeit heraus, wollte ich damit vermeiden, in Hartz IV (HIV) zu geraten. Mein damaliger Ehemann, heutiger Ex-E., hat als Dr. rer.nat. seinen Job verloren – ein anderes unerfreuliches Thema, auf das ich hier nicht eingehen werde. Die-ser Jobverlust, endlose Lieblosigkeiten und seine Einstellung: „Warum soll ich arbeiten gehen, wenn ich mit Stütze doch viel mehr habe?!“ brachten das Faß zum Überlaufen und führten letztlich zu meinem Weggang.
Auf mich und meinen Sohn (damals 16, heute 18 Jahre) allein gestellt, beantrag-te ich HIV für uns beide. Soweit, so schlecht. Im Antrag hatte ich alles angege-ben, auch das Kindergeld für ihn – logisch. Ich will ja nicht betrügen.
In 2006 hatte ich einen unfähigen Berater, der mir zum einen finanzielle Prob-leme verursachte, an denen ich heute noch rumbeiße. Er hatte den Betrag des Kindergeldes nicht berücksichtigt und zog es mir von heute auf morgen von mei-ner „Leistung“ ab, ohne mit der Wimper zu zucken geschweige denn mir über-haupt etwas davon zu sagen. Noch heute zahle ich die aufgelaufenen 900 € mit 40€ monatlich zurück, habe ich anerkannt. Ich sehe aber einen Silberstreif, daß ich davon wegkommen kann.
Im Sommer 2007 bekam ich, wegen des ganzen Stresses mit ARGE, verlorenem Job, begrabenem Traum vom eigenen Chef, erneuter ARGE und noch dazu der anstehenden Scheidung, einen heftigen Schlaganfall, dessen Folgen ich mein Le-ben lang werde (er)tragen müssen. Die ARGE bekam von mir die AU-Bescheinigung vom Krankenhaus und ich im Gegenzug eine Berechnung in einem neuen Bescheid, aus der hervorging, daß mir „aufgrund der stationären Unter-bringung“ ein finanzieller Vorteil entstünde, da ich „Haushaltsersparnis“ hätte wegen meiner Abwesenheit! Für diesen finanziellen Vorteil zogen sie mir von der Regelleistung pro Tag 10 %(!) ab und verrechneten das mit den Zahlungen in den folgenden Monaten.
Gestern nun fand ich beim Stöbern Urteile, die genau diesen Sachverhalt betreffen, und bei dem beurteilten Fall bekam derjenige die Beträge nachbe-zahlt.
Meine Frage nun dazu: Reicht es aus, wenn ich im Mai – da habe ich einen Bera-tungstermin beim VdK wegen der abgelehnten Rente – dort auch dieses Thema anspreche, oder ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld tätig zu werden sprich Wider-spruch einzulegen und die Beträge zurückzuverlangen? Quasi Beratungshilfe be-antragen und genau angeben wofür die sein soll? Mein Rechtsempfinden ist so, daß ich in dem Moment, wo ich Kenntnis von etwas erlange, handeln muß. Mag sein, daß es falsch ist…
Wenn du Forderungen hast, kannste warten, bei Forderungen von deren Seite wirst du sofort ausgezogen bis aufs letzte!
Was habe ich für eine Schangs damit?Anzahl der Kommentare (0) - Diesen Artikel Kommentieren ... |
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