| Schulbücherkosten werden übern. |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 19.07.2005 | |
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In Hamburg werden die Kosten für Schulbücher übernommen! Wer wird von der Ausleihgebühr ganz oder teilweise befreit? Folgende Personengruppen erhalten alle in der Lernmittelliste aufgeführten Lernmittel kostenlos:
Eine Ermäßigung der Gebühren gibt es für Familien mit drei oder mehr Kindern, die ab Beginn der Schulpflicht Schulen besuchen. Hier sind für jedes Kind nur 50 Prozent der jeweiligen Gebühr zu zahlen. Darüber hinaus kann die Schule bei der Festsetzung des Entgelts im Einzelfall bestimmte soziale Verhältnisse zu berücksichtigen. In jedem Fall müssen Sorgeberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie die Voraussetzung für die Genehmigung von Vergünstigungen erfüllen. Dazu sind der Schule der entsprechende Leistungsbescheid oder eine Bescheinigung des Leistungsträgers vorzulegen. Familien mit drei oder mehr Kindern legen die Schulbesuchs-Bescheinigungen der Kinder vor. |
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| Letzte Aktualisierung ( 13.09.2005 ) |
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