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Schulbücherkosten werden übern. PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
19.07.2005
In Hamburg werden die Kosten für Schulbücher übernommen!

Wer wird von der Ausleihgebühr ganz oder teilweise befreit?

Folgende Personengruppen erhalten alle in der Lernmittelliste aufgeführten Lernmittel kostenlos:
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch; Grundsicherung für Arbeitssuchende –
  • Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt oder von Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch; Sozialhilfe-
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfängerinnen und Empfänger des sogenannten „Schüler-BaföG“
  • Empfängerinnen und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfen oder Ausbildungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch; Arbeitsförderung –
  • Heim- und Pflegekinder.
  • Familien, die andere als die genannten bedarfsabhängigen Sozialleistungen aus gesetzlich vorgesehenen Versorgungs- oder Versicherungssystemen erhalten, soweit diese zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts bestimmt sind.

Eine Ermäßigung der Gebühren gibt es für Familien mit drei oder mehr Kindern, die ab Beginn der Schulpflicht Schulen besuchen. Hier sind für jedes Kind nur 50 Prozent der jeweiligen Gebühr zu zahlen. Darüber hinaus kann die Schule bei der Festsetzung des Entgelts im Einzelfall bestimmte soziale Verhältnisse zu berücksichtigen.

In jedem Fall müssen Sorgeberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie die Voraussetzung für die Genehmigung von Vergünstigungen erfüllen. Dazu sind der Schule der entsprechende Leistungsbescheid oder eine Bescheinigung des Leistungsträgers vorzulegen.

Familien mit drei oder mehr Kindern legen die Schulbesuchs-Bescheinigungen der Kinder vor.

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Letzte Aktualisierung ( 13.09.2005 )
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