| Kein Pardon bei rechtswidrig befristetem Job |
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| Geschrieben von Christian Schlender | |
| 16.08.2007 | |
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Arbeitsrichter: Kein Pardon bei rechtswidrig befristetem Job
Ein befristeter Arbeitsvertrag, der den Grund für die Befristung nicht erkennen lässt oder einen falschen nennt, ist rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Damit sei die Befristung ungültig – und der betroffene Arbeitnehmer hat automatisch einen unbefristeten Job (Az.: 2 Sa 793/06).
Welche Gründe für eine Befristung »sachlich« und deshalb juristisch sauber sind, schreibt das Arbeitsrecht vor. Der wichtigste ist, dass die Aufgabe für den Arbeitnehmer nur vorübergehend anfällt. Das tut sie zum Beispiel dann, wenn nur im Sommer zusätzliche Kellner gebraucht werden oder eine Vertretung für einen kranken Mitarbeiter nötig ist. (Quelle: guter-rat.de) |
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| Letzte Aktualisierung ( 19.08.2007 ) |
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