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Gibt´s Zuschläge bei ALG I? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
16.07.2005
Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II gibt es einen auf zwei Jahre befristeten Zuschlag. Er beträgt zwei Drittel der Differenz aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich Wohn-geld und dem Arbeitslosengeld II (ohne Zuschlag).


Der Zuschlag ist begrenzt auf höchstens EUR 160,00 monatlich für Alleinstehende, bei nicht getrennt lebenden (Ehe-)Partnern auf EUR 320,00. Im zweiten Jahr gibt es noch bis zu EUR 80,00 bzw. EUR 160,00. Für jedes minderjährige Kind, das mit dem Antragsteller zusammenlebt, erhält der Antragsteller weitere höchstens EUR 60,00 pro Monat.

Zuschlag
AlleinstehenderPartnerminderjähriges Kind
erstes JahrEUR 160,00EUR 320,00pro Kind: EUR 60,00
zweites JahrEUR 80,00EUR 160,00pro Kind : EUR 30,00

BEISPIEL: Single, neue Bundesländer, Miete + Heizung: EUR 248,00, früheres Einkommen: EUR 1.500,00.


bisherige Leistungen Leistungen nach Hartz IV
ArbeitslosengeldEUR 624,87RegelleistungEUR 331,00
WohngeldEUR 41,00Unterkunft + HeizungEUR 248,00
zu berücksichtigendes EinkommenEUR 0,00
SummeEUR 665,87 EUR 579,00
Differenz EUR 86,87


davon 2/3 (monatlicher Zuschlag im 1. Jahr) + 58,00 EUR
davon 1/3 (monatlicher Zuschlag im 2. Jahr) + 29.00 EUR


Der ein- beziehungsweise zweijährige Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung des rechtmäßigen Arbeitslosengeldanspruches:


Arbeitslosengeldbezug bis31.05.2003
Arbeitslosenhilfebezug01.06.2003 - 31.12.2004
Antragstellung Arbeitslosengeld II01.01.2005
Die Frist von zwei Jahren beginnt am01.06.2003
Und läuft bis31.05.2005
Zuschlagszahlung01.01.2005 - 31.05.2005

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