| Gibt´s Zuschläge bei ALG I? |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 16.07.2005 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II gibt es einen auf zwei Jahre befristeten Zuschlag. Er beträgt zwei Drittel der Differenz aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich Wohn-geld und dem Arbeitslosengeld II (ohne Zuschlag). Der Zuschlag ist begrenzt auf höchstens EUR 160,00 monatlich für Alleinstehende, bei nicht getrennt lebenden (Ehe-)Partnern auf EUR 320,00. Im zweiten Jahr gibt es noch bis zu EUR 80,00 bzw. EUR 160,00. Für jedes minderjährige Kind, das mit dem Antragsteller zusammenlebt, erhält der Antragsteller weitere höchstens EUR 60,00 pro Monat.
BEISPIEL: Single, neue Bundesländer, Miete + Heizung: EUR 248,00, früheres Einkommen: EUR 1.500,00.
davon 2/3 (monatlicher Zuschlag im 1. Jahr) + 58,00 EUR davon 1/3 (monatlicher Zuschlag im 2. Jahr) + 29.00 EUR Der ein- beziehungsweise zweijährige Zeitraum beginnt mit dem ersten Tag nach Beendigung des rechtmäßigen Arbeitslosengeldanspruches:
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