| Haftpflichtversicherung absetzbar |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 27.07.2007 | |
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Haftpflicht- und Hausratversicherung absetzbar vom Mini- Einkommen Für das Gericht spricht nach aktuellem Erkenntnisstand überwiegendes dafür, dass in einem solchen Fall die Aufwendungen für eine Versicherung, deren Schutz auch dem minderjährigen Einkommen beziehenden Hilfebedürftigen im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft zugute kommt, auch von dessen Einkommen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II abgesetzt werden muss. Gerade die in der Lebenswirklichkeit für eine solche Absetzung am ehesten in Betracht kommenden Haftpflicht- und Hausratversicherungen schützen im Falle einer familiären Haushaltsgemeinschaft regelmäßig alle im Haushalt lebenden Personen gegen das versicherte Risiko. Die Versicherung wird dabei (sinnvollerweise) jedoch nur von einer Person abgeschlossen. So wie das Gericht (und nach seiner Wahrnehmung in der Praxis auch viele Behörden) keine Bedenken dagegen hätte, vom Einkommen der Ehefrau eine auf den einkommenslosen Ehemann abgeschlossene Familienhaftpflichtversicherung abzusetzen, hat es aktuell auch keine Bedenken, diese Absetzung vom Einkommen des minderjährigen Kindes in einer Bedarfsgemeinschaft abzusetzen, in der die volljährigen Familienmitglieder nicht über Einkommen verfügen. Entscheidend ist aber, dass das minderjährige Kind vom Schutz der Versicherung unmittelbar profitiert. Dies ist hier nur für die kombinierte Haftpflicht- und Hausratversicherung der Fall. (Sozialgericht Duesseldorf S 29 AS 258/06 ER - veröffentlicht am 27.07.07) |
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| Letzte Aktualisierung ( 07.08.2007 ) |
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