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Hartz-IV-Empfänger von Gebühr befreit PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
17.06.2007

Rundfunkgebühren

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden,dass Empfänger von Arbeitslosengeld 2 von der Rundfunkgebühr zu befreien sind, auch wenn sie einen Zuschlag zur Regelleistung beziehen. Die Richter begründeten ihre Endscheidung damit, dass keine Grundrechte verletzt werden dürften und somit die Härtefallregelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages anzuwenden sei.

VerwG Berlin, Az.27A 25/07

(Ouelle Super illu )

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Letzte Aktualisierung ( 12.07.2007 )
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