| Hartz-IV-Empfänger von Gebühr befreit |
|
|
|
| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 17.06.2007 | |
|
Rundfunkgebühren Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden,dass Empfänger von Arbeitslosengeld 2 von der Rundfunkgebühr zu befreien sind, auch wenn sie einen Zuschlag zur Regelleistung beziehen. Die Richter begründeten ihre Endscheidung damit, dass keine Grundrechte verletzt werden dürften und somit die Härtefallregelung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages anzuwenden sei. VerwG Berlin, Az.27A 25/07 (Ouelle Super illu ) |
|
| Letzte Aktualisierung ( 12.07.2007 ) |
| < Zurück | Weiter > |
|---|



keiner im Chat 




