| Voller Anspruch bei getrennt lebenden Eltern |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 16.06.2007 | |
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Bei Kindern, die getrennt lebende Eltern haben, ist ein Abzug vom Arbeitslosengeld II nicht rechtens, auch dann nicht, wenn die Kinder zeitweise bei dem Erwerbstätigen Vater leben.
Kinder von Eltern die getrennt leben, sowie im Wechel mal beim Vater und mal bei der Mutter wohnen, darf der
In einem konkreten Fall wurde der Regelsatz des Kindes um 39 Prozent gekürzt. Die Begründung der Behörde war, dass das Kind nur zeitweise bei der erwerbslosen Mutter leben würde und deshalb weniger Anspruch auf Sozialleistungen bestünde. Das Gericht hingegen vertrat die Auffassung, dass Hilfebedürftige, die im Krankenhaus verweilen, ebenfalls den vollen ALG II Regelsatz erhalten. Somit wäre dieser Fall ähnlich gelagert. ( Ouelle Pro- Sozial ) |
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| Letzte Aktualisierung ( 12.07.2007 ) |
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