| Warmwasser gehört nicht zum Regelsatz |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 11.05.2007 | |
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Warmes Wasser muss nicht von den Unterkunftskosten beglichen werden, sondern als Leistung von der In einem vorliegenden Fall hatte die ARGE für ein Paar aus Marienburg im Erzgebirge zwar die vollen Mietkosten übernommen, jedoch nicht das Warmwasser beglichen. Die ARGE war der Ansicht, dass eine Pauschale für das Warmwasser abgezogen werden muss. Das Paar erhält Fern- Warmwasser, dass zuzüglich berechnet wird. Das Paar klagte gegen den Abzug einer Pauschale und bekam nun vom Landessozialgericht in Chemnitz Recht.
Das Landessozialgericht Chemnitz beschloss, dass Empfänger von |
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| Letzte Aktualisierung ( 11.06.2007 ) |
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Tja das LSG Chemnitz hat das entschieden. Wird im Land Brandenburg nicht akzeptiert. Das LSG Brandenburg hat noch nix entschieden dazu. Und das BSG gibt alle Klagen zur abschließenden Urteilsfindung an die LSG zurück. Warum wohl !? Kath |


keiner im Chat 



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