| Paar mit Baby hat Anspruch auf 3-Zimmer |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 26.04.2007 | |
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Paar mit Baby hat Anspruch auf 3-Zimmer!
Ein Paar mit Baby hat Anspruch für eine 3 Zimmer Wohnung. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen per einstweiliger Anordnung. Die schwangere Antragstellerin lebte mit ihrem Lebensgefährten, der ebenfalls
Die Richter am Landessozialgericht hoben den Beschluss der Vorinstanz jedoch auf. Der Umzug sei erforderlich und die neue Wohnung auch nicht zu teuer. So hätten Hilfebedürftige Anspruch auf ein Zimmer für Kinder. Warum es für nicht-schulpflichtige Kinder eine Ausnahme geben solle, habe die zuständige Behörde «nicht ansatzweise» begründet. Außerdem müsse es einleuchten, dass eine Wohnfläche von 46 Quadratmetern nicht für eine dreiköpfige Familie ausreiche. Da die Geburt des Kindes kurz bevor gestanden habe, sei auch die Entscheidung im Eilverfahren per einstweiliger Anordnung gerechtfertigt. AZ L 6 AS 556/06 ER (05.04.07) |
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| Letzte Aktualisierung ( 30.04.2007 ) |
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