| Hartz IV & Nebenjob |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 26.04.2007 | |
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Zuviel gezahltes Geld durch einen Nebenjob darf behalten werden, wenn der Fehler bei der ARGE- Verwaltung liegt!
Einem Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger wurde aus Versehen zu viel Geld ausgezahlt. Dieses Geld muss er nicht zurück erstatten, so urteilte das Sozialgericht in Koblenz. Das Sozialgericht urteilte deshalb so milde, da es sich der Betroffene selbst nicht schuldig gemacht hatte. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann die ARGE rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser im Juli und August einen Nebenjob ausübe. Das Geld muss daraufhin von der ARGE auf die Hartz 4 Bezüge angerechnet werden. Durch einen Verwaltungsfehler wurde dem Leistungsbezieher jedoch 160 Euro zuviel ausgezahlt. Den Fehler bemerkte die ARGE jedoch erst im September und forderte nun das Geld zurück. Der Mann weigerte sich und zog vor das Sozialgericht. Das Sozialgericht gab dem Mann am vergangenen Mittwoch recht. Nach Meinung des Sozialgerichtes in Koblenz hat die Sicherung des Lebensunterhaltes Priorität. Nur bei grob- fahrlässigem Handeln, bei unsachgemäßen Angaben des ALG II Empfängers oder unvollständigen Angaben müssen zuviel gezahlte Bezüge zurück erstattet werden. (26.04.07- AZ S 11 AS 635/06, Sozialgericht Koblenz) (Quelle gegen-hartz.de) |
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| Letzte Aktualisierung ( 30.04.2007 ) |
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