ALI

ALI hilft Ihnen bei der Suche!

Home arrow Urteilsdatenbank arrow Allgemein arrow Keine Anrechnung des Partnereinkommens, wenn noch nicht ein Jahr zusammen
Keine Anrechnung des Partnereinkommens, wenn noch nicht ein Jahr zusammen PDF Drucken E-Mail
Bewertung: / 6
SchlechtSehr gut 
Geschrieben von Christian Häussler   
13.04.2007

Nach einer Eilentscheidung des Landessozialgericht Hamburg findet eine Anrechung von Einkommen und Vermögen des Partners beim Arbeitslosengeld II findet regelmäßig nicht statt, wenn ein Paar noch nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. (L 5 B 21/07 ER AS)

Das Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes zweier unverheiratet und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen lebender Menschen führe nur dann zu einer wechselweisen Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II, wenn zwischen den beiden auch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Hiervon sei regelmäßig, d.h. wenn besondere Umstände nicht vorliegen, erst auszugehen, wenn das Zusammenleben länger als ein Jahr dauert. Auch nach der zum 1. August 2006 in Kraft getretenen Änderung des SGB II (Forentwicklungsgesetz zu Hartz IV) wird in diesen Fällen der wechselseitige Wille, füreinander einzustehen und Verantwortung füreinander zu tragen, unter anderem nur dann vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben (§ 7 Abs. 3a SGB II).

Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeknüpft. Danach gilt für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft, dass die Bindungen der Partner so eng sein müssen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden könne. Dies setze voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (Urt. vom 17.11.1992 – 1 BvL 8/87 – BVerfGE 87, S. 234 ff., 265).

(Quelle: Pro-Sozial)

Anzahl der Kommentare (0) - Diesen Artikel Kommentieren ...

Letzte Aktualisierung ( 15.04.2007 )
< Zurück   Weiter >

Comments

Zur Zeit keine Kommentare - Tue dir kein Zwang an und Benutze das Formular darunter...


Seite 1 von 0 ( 0 Kommentar(e) )
©2006 MosCom

Du bist nicht autorisiert Kommentare zu hinterlassen - Bitte einloggen.
Social Bookmarking:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Kledy.de Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Power Oldie Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist
[ © & ® by Arbeitslosen Info - Das Info-Portal für Arbeitslose | Haftungsausschluss | Empfohlen werden: ]