| Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 29.03.2007 | |
Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen. Das entschied das Gericht am Mittwoch. Damit waren 2 Klagen von Erwerbslosen erfolgreich. Das Gericht verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Kläger von der Gebühr zu befreien. Es müsse die Härtefallregelung des Rundfunkgebührengesetzes angewandt werden. Danach sei eine Gebührenbefreiung in besonderer Härte möglich. ( VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06 vom 28.03.2007)
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| Letzte Aktualisierung ( 30.03.2007 ) |
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Comments
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Ich möchte auch gez befreit sein...sie wollen schon von uns 700 euro...und dabei sind wir nicht arbeitslos und haben zwar fernsehn und pc aber keinen anschluss für fernsehen zum sender empfangen |
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