ALI

ALI hilft Ihnen bei der Suche!

Home arrow Urteilsdatenbank arrow Allgemein arrow Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit
Hartz IV-Empfänger von GEZ befreit PDF Drucken E-Mail
Bewertung: / 12
SchlechtSehr gut 
Geschrieben von Christian Häussler   
29.03.2007
Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes brauchen Hartz IV-Betroffene keine Rundfunkgebühren zu zahlen, auch wenn sie einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen. Das entschied das Gericht am Mittwoch. Damit waren 2 Klagen von Erwerbslosen erfolgreich. Das Gericht verpflichtete den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), die Kläger von der Gebühr zu befreien. Es müsse die Härtefallregelung des Rundfunkgebührengesetzes angewandt werden. Danach sei eine Gebührenbefreiung in besonderer Härte möglich. (VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06 vom 28.03.2007)

Anzahl der Kommentare (1) - Diesen Artikel Kommentieren ...

Letzte Aktualisierung ( 30.03.2007 )
< Zurück   Weiter >

Comments

Ich möchte auch gez befreit sein...sie wollen schon von uns 700 euro...und dabei sind wir nicht arbeitslos und haben zwar fernsehn und pc aber keinen anschluss für fernsehen zum sender empfangen

Veröffentlicht von Erengül Karan, Am April 1, 2007 um 1:14

 1 
Seite 1 von 1 ( 1 Kommentar(e) )
©2006 MosCom

Du bist nicht autorisiert Kommentare zu hinterlassen - Bitte einloggen.
Social Bookmarking:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Kledy.de Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Power Oldie Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist
[ © & ® by Arbeitslosen Info - Das Info-Portal für Arbeitslose | Haftungsausschluss | Empfohlen werden: ]