| Was ist mit Krediten / Schulden? |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 12.07.2005 | |
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Mietschulden können im Rahmen eines Darlehens übernommen werden, wenn Ihnen sonst droht, dass Sie Ihre Wohnung und dadurch eine Beschäftigungschance verlieren. Darlehen oder Beihilfen für Mietschulden gibt’s im übrigen vom Sozialamt, wenn die entsprechenden sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Für andere Schulden gilt: Wenn Sie Ihr Erspartes vor dem Zugriff der Behörden schützen wollen, sollten Sie noch vor dem Antrag auf BEISPIEL: Wenn Sie ein Barvermögen von EUR 6.000,00 sowie Schulden in Höhe von EUR 2.000,00 haben, geht die Behörde trotzdem von einem tatsächlichen Vermögen von EUR 6.000,00 aus. Nur wenn vor Antragsstellung die Schulden abgezahlt werden, gehen nur EUR 4.000,00 in die Vermögensberechnung ein. |
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