|
20 Bewerbungen pro Monat Pflicht! |
|
|
|
|
Geschrieben von Christian Häussler
|
|
22.03.2007 |
|
Unterhalspflichtige Arbeitslose müssen nachweisen, dass sie monatlich 20-30 Bewerbungen abgeschickt haben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg hervor (AZ: 10 UF 133/05) : Für die Arbeitssuche ist genauso viel Zeit zu verwenden wie für eine Vollzeitarbeit.
Anzahl der Kommentare (0) - Diesen Artikel Kommentieren ... |
|
Letzte Aktualisierung ( 22.03.2007 )
|
Comments
Zur Zeit keine Kommentare - Tue dir kein Zwang an und Benutze das Formular darunter... |
Seite 1 von 0 ( 0 Kommentar(e) )
Du bist nicht autorisiert Kommentare zu hinterlassen - Bitte einloggen.