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Eigener Gerichtssenat für Hartz-IV-Klagen PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
31.01.2007

Angesichts der Flut von Klagen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV verstärkt das Bundessozialgericht in Kassel seine Reihen. Ende März werde ein neuer, dreiköpfiger Senat gebildet, der sich mit Arbeitslosengeld-II-Verfahren befassen werde, sagte ein Sprecher gestern. Bislang hat das oberste Sozialgericht 13 Senate mit zumeist jeweils vier Richtern. Deutschen Sozialgerichten liegen mehr als 100.000 Klagen gegen Hartz IV vor. Allein beim bundesweit größten Sozialgericht in Berlin gingen 2006 12.000 Klagen gegen Arbeitsmarktreform ein. Das war fast die Hälfte der Neueingänge. Das Bundessozialgericht hatte Anfang November 2006 zum ersten Mal über einen Aspekt der Hartz-Gesetze geurteilt. Zwei Wochen später hatten die Richter in einem Grundsatzurteil den Regelsatz von 345 Euro für die Empfänger von Arbeitslosengeld II für rechtens erklärt.

Quelle: dpa

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Letzte Aktualisierung ( 31.01.2007 )
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