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Muss meine Altersvorsorge opfern? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.07.2005

Wer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, darf seine als Ersatz abgeschlossene Lebensversicherung behalten. Es muss jedoch unmissverständlich erkennbar sein, dass dieses Vermögen für die Alterssicherung bestimmt ist. Ein Nachweis kann zum Beispiel die Vorlage einer Versicherungspolice über eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr sein.

Auch die Betriebsrente ist im Regelfall geschützt. Das gilt in jedem Fall für den Teil, den der Arbeitgeber eingezahlt hat. Bei Arbeitnehmerbeiträgen kommt es auf die Versicherungsbedingungen an. Immer geschützt sind Direktversicherungen.

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