| Weitgehend verpufft: Hartz I bis III |
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| Geschrieben von Reinhard Urschel | |
| 22.12.2006 | |
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Durchwachsene Bilanz: Mehrere Reformelemente haben keine Wirkung erzielt – oder die falsche Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Silvesteransprache, wie zu erwarten ist, mit Stolz auf die sinkenden Arbeitslosenzahlen hinweisen wird, dann wird sie die erfreuliche Entwicklung nur zum Teil als Folge der Arbeitsmarktreformen verkaufen können. In seiner letzten Sitzung dieses Jahres hat das Bundeskabinett eine rund 2500 Seiten starke Untersuchung über die Reformen unter den Stichworten Hartz I bis III zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung, die teilweise schon vorab bekannt geworden war, hatte der Bundestag 2002 in Auftrag gegeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Teile der Reformen – unter anderem die Personal-Service-Agenturen (PSA) – sich entweder als wirkungslos erwiesen haben oder gar die Eingliederung von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt erschwerten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BA), Peter Clever, nannte die PSA sogar einen „bürokratischen Gau“. Außerdem hätten sich viele Bildungsträger ohne Know-how ein Zusatzgeschäft gemacht. Die Arbeitsagenturen nutzen die PSA allerdings nur noch in geringem Maße. Keinerlei „Integrationswirkung“ sei durch die Beauftragung von Vermittlern oder anderen Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen festgestellt worden, heißt es in dem Bericht. Einen Einfluss auf den Arbeitsmarkt hat die Zunahme der Zahl von Mini-Jobs, Midi-Jobs und Zeitarbeit ausgeübt. Allerdings wird bemängelt: „Mini-Jobs zeigen für die Integration von Arbeitslosen in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach diesen Untersuchungen keine Wirkung.“ Die weitgehend wirkungslosen PSA waren mit dem Hartz-I-Gesetz eingeführt worden. Sie sollten Arbeitslose ähnlich wie Leiharbeitsfirmen befristet an Unternehmen vermitteln – in der Hoffnung, dass diese dort dann einen festen Job erhalten. Das Hartz-II-Gesetz hatte die Grundlagen für die Bildung von Hunderttausenden Ich-AGs und Familien-AGs geschaffen – sie sind bereits wieder abgeschafft. Außerdem wurden die Bestimmungen für Mini-Jobs in dem Gesetz gelockert und Job-Center in den Agenturen für Arbeit eingerichtet. Als erfolgreich beurteilt wird in der Untersuchung die Förderung der beruflichen Weiterbildung, der Eingliederungszuschuss, die inzwischen neu geregelte Existenzgründerförderung, auch die vom Bundesrechnungshof heftig kritisierten Vermittlungsgutscheine und die sogenannten Sperrzeiten für jene, die Jobangebote ausschlagen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nannte die Wirkung der Instrumente „unter dem Strich bescheiden“. Die Einbeziehung privater Vermittler habe nichts gebracht, erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Nicht untersucht wurde das Herzstück der Arbeitsmarktreformen, Hartz IV. |
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