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Muss ich meine Riester-Rente auflösen? |
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Geschrieben von Christian Häussler
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12.07.2005 |
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Bei der so genannten Riester-Rente handelt es sich um staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge. Diese müssen grundsätzlich nicht aufgelöst werden. Dies gilt allerdings nur soweit der Mindesteigenbetrag nicht überschritten wird. Dieser Mindesteigenbetrag liegt 2005 bei 2% der Einnahmen des Jahres 2004 abzüglich Grund- und Kinderzulagen.
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