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Muss ich meine Riester-Rente auflösen? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.07.2005
Bei der so genannten Riester-Rente handelt es sich um staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge. Diese müssen grundsätzlich nicht aufgelöst werden. Dies gilt allerdings nur soweit der Mindesteigenbetrag nicht überschritten wird. Dieser Mindesteigenbetrag liegt 2005 bei 2% der Einnahmen des Jahres 2004 abzüglich Grund- und Kinderzulagen.

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