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Bin ich bei ALG-II krankenversichert? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.07.2005
Bestand für Sie vor dem Bezug von ALG II keine Pflichtversicherung, können Sie wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen. Sind Sie von der Versicherungspflicht weiterhin befreit, werden Sie nicht pflichtversichert. Sie erhalten dann grundsätzlich einen pauschalen Zuschuss zu Ihren Versicherungsbeiträgen bis zu der Höhe, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre (zurzeit EUR 125,00 im Monat). Beiträge, die diesen Sockel übersteigen, tragen Sie selbst.

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Letzte Aktualisierung ( 12.07.2005 )
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