| Kindergeldzahlungen ist Einkommen |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 29.09.2006 | |
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Die Kindergeldzahlungen werden als Einkommen berücksichtigt. Dies ergeht aus einem neuen Urteil des Bundessozialgerichtes. Das Gericht demnach dem Sozialgesetzbuch (SGB) aus § 11 Abs.1 Satz 3 Danach ist das Kindergeld minderjähriger Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigt wird, dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen. Die Kosten für das Fernstudium des Klägers seien nicht von seinem Einkommen als Fahrer und Betreuer im Behindertenfahrdienst abzusetzen. Nach § 11 Abs.2 Nr.5 Die Kosten einer Garage zählen nicht zu den Angemessenen Kosten einer Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 SGBII. |
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Bundessozialgericht B 7b AS 42/06 B 14.09.2006 Neues Urteil: Kindergeldzahlungen ist Einkommen Vorinstanz L 7 AS 114/05 LSG Bayern vom 12.05.2006, rechtskräftig -------------------------------------------------
Beschluss in dem Rechtsstreit Az: B 7b AS 42/06 B ………………………… Kläger und Beschwerdeführer, g e g e n Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Soziales Erding, Otto-Hahn-Straße 21, 85435 Erding, Beklagte und Beschwerdegegnerin. Der 7a. Senat des Bundessozialgerichts hat am 14. September 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. U d s c h i n g sowie die Richter E i c h e r und Dr. K o l o c z e k beschlossen:
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2006 wurde nämlich vom BSG als unzulässig verworfen. G r ü n d e : 1. Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Mai 2006 mit einem am 7. Juli 2006 beim Bundessozialgericht (BSG) eingegangenen Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 6. Juli 2006 Beschwerde eingelegt und mit weiterem Schriftsatz vom 24. Juli 2006 beantragt, die Beschwerdebegründungsfrist um einen Monat zu verlängern. |


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