|
Was passiert mit meiner Betriebsrente? |
|
|
|
|
Geschrieben von Christian Häussler
|
|
12.07.2005 |
|
Betriebliche Altersversorgungen werden nicht aufs Vermögen angerechnet, wenn sie ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert sind und ein Zugriff auf sie vor Eintritt des Versorgungsfalles – ausreichend ist hier das 60. Lebensjahr – ausgeschlossen ist. Bei betrieblichen Altersversorgungen, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam oder allein durch den Arbeitnehmer finanziert sind, prüft die Behörde für den Arbeitnehmer-Anteil im Einzelfall, ob eine Verwertung möglich ist. Dabei kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung (Bezugsrechte, Ansprüche, Beleihbarkeit) und den gewählten Durchführungsweg an (Direktzusage, Unterstüt-zungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
Anzahl der Kommentare (0) - Diesen Artikel Kommentieren ... |
Comments
Zur Zeit keine Kommentare - Tue dir kein Zwang an und Benutze das Formular darunter... |
Seite 1 von 0 ( 0 Kommentar(e) )
Du bist nicht autorisiert Kommentare zu hinterlassen - Bitte einloggen.