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Was passiert mit meiner Betriebsrente? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.07.2005
Betriebliche Altersversorgungen werden nicht aufs Vermögen angerechnet, wenn sie ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert sind und ein Zugriff auf sie vor Eintritt des Versorgungsfalles – ausreichend ist hier das 60. Lebensjahr – ausgeschlossen ist. Bei betrieblichen Altersversorgungen, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam oder allein durch den Arbeitnehmer finanziert sind, prüft die Behörde für den Arbeitnehmer-Anteil im Einzelfall, ob eine Verwertung möglich ist. Dabei kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung (Bezugsrechte, Ansprüche, Beleihbarkeit) und den gewählten Durchführungsweg an (Direktzusage, Unterstüt-zungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).

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