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Auch Fahrtkosten unter 6 Euro sind zu erstatten! PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
15.09.2006
Wie das bayrische Landessozialgricht in seinem neusten Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird.
(L 7 AS 93/06)

Im vorliegenden Fall, hatte die Agentur für Arbeit einem Hilfeempfänger die Fahrtkostenerstattung verwehrt, nachdem sie ihn mehrfach zum Vorstellungsgespräch ins Amt baten, weil die Kosten pro Fahrt unter 6 Euro lagen. Darauf legte der Hilfeempfänger Widerspruch ein und klagte vorm Sozialgericht. Dieses wies die Klage zuerst ab und somit landete es vorm Landessozialgericht - wo der Klage statt gegeben wurde, denn bei ca. 11.50 Euro je Tag für einen ALG II Empfänger, wäre die Bagatellgrenze von 6 Euro - ein gravierend finanzieller Einschnitt, welches bis zu 50 % des Tagesbedarfes ausmachen würde, bedeuten und somit nicht hinnehmbar sei.

Wieder einmal zeigt sich, wie die Ämter versuchen, durch mehrmalige Vorladungen eine "indirekte" Sanktion der knappen Arbeitslosengelder zu betreiben und Hilfebedürftige durch solche Aktionen zu drangsalieren. Dies sollte nun ein Ende haben und Vorladungen - nur noch bei Erfordernis stattfinden.

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Comments

Hallo,
ich befinde mich in einer EU geförderten Maßnahme, mit dem schönen Namen 'Startbahn', in dem uns klar gemacht werden soll, das wir (insgesamt 15 Frauen) selber an unserer Arbeitslosigkeit Schuld sind.
Dazu gehört ein Praktikum, das am 20 Nov.2006 beginnt und am 08.Febr.07 endet. Jetzt sollen wir die genaue Fahrstrecke- und Kosten zur Praktikumsstelle angeben, Fahrgeld beantragen. Alles unter 6,00 € wird nicht übernommen. Es handelt sich bei uns aber nur um ALG II Empfängerinnnen. Ich habe das Urteil aus Bayern gelesen. Ist diese Regelung statthaft?
Die zweite Frage, die bbw Cadenberge in Niedersachsen führt diese Maßnahme durch. Die Beurteilungen für die einzelnen Teilnehmerinnen, von den Firmen wo das Praktikum stattfindet und die Beurteilungen der Schule gehen an die ARGE in Cuxhaven, mit der Aussage, das wir die Beurteilungen über uns nicht einsehen dürfen. Auch das ist in meinen Augen nicht richtig. Ich würde mich unendlich freuen, wenn Ihr mir dazu noch bis Freitag eine Antwort schicken könntet, obwohl es wohl etwas kurzfristig ist.
Mit freundlichem Gruß

Maja Imlau

Veröffentlicht von Maja Imlau, Am November 14, 2006 um 18:54

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