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Muss ich mein Eigentum / Haus verkaufen? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.07.2005

Sie müssen Ihr Vermögen bis auf bestimmte Freibeträge grundsätzlich verwerten. Ausgenommen von der Verwertung ist ein angemessenes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung. Bis zu einer Wohnfläche von 130 Quadratmeter prüft die Behörde die Angemessenheit nicht weiter. Ist die Größe der selbst genutzten Immobilie nicht angemessen, ist die Verwertung von rechtlich abtrennbaren Gebäude- oder Grundstücksbestandteilen vorrangig durch Verkauf oder Beleihung zu verlangen. Der Hilfebedürftige muss jede mögliche Ertragsquelle nutzen (zum Beispiel zimmerweise ermietung).

Auch Vermögen, das sich im Ausland befindet, muss im ALG II-Antrag angegeben werden. Ob es zu einer Verwertung des Objektes kommt, wird im Einzelfall geprüft.

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