| Hartz IV Lexikon |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |||||||||||||||||||
| 24.08.2006 | |||||||||||||||||||
Seite 10 von 17 Notfälle In besonderen Lebenslagen kann zur Abwehr von Notsituationen eine Sach- oder Geldleistung in Form eines Darlehens gewährt werden. Das Darlehen wird dann über Abzüge bei der Auszahlung der monatlichen Regelleistung getilgt. |
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| Letzte Aktualisierung ( 24.08.2006 ) | |||||||||||||||||||

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