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Darf ich mein Auto/Motorrad behalten? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.07.2005
Jeder erwerbsfähige Hilfeempfänger darf einen angemessenen Pkw oder ein angemessenes Motorrad besitzen. Die Prüfung der Angemessenheit erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der Pkw im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs). Ist ein Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal EUR 5.000,00 erreichbar, können Auto oder Motorrad behalten werden. Ein Zweitwagen oder ein Luxusmodell sind immer unangemessen. Beide werden zum privaten Vermögen gezählt und müssen verkauft werden.

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Letzte Aktualisierung ( 13.09.2005 )
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