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Schwarz-rote Familienpolitik: Weniger Geld für Mütter PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
21.08.2006

Sonia Mikich: "Kinder sind ein Karriererisiko. Darum gibt's auch zu wenig davon. Aber das soll sich ja ändern, ist aus dem Parlament zu hören: Elterngeld, bessere Betreuung, Erziehungsurlaub auch für Väter, super modern, das alles!

Aber während man vorne jubelt, kürzt man hintenrum vielen Müttern oder Vätern das Arbeitslosengeld. Ganz leise. Und ganz legal. Ein neues Gesetz ist Schuld: Wer drei Jahre für die Kindererziehung aussetzt und dann arbeitslos wird - hat Pech gehabt. Marcus Weller und Monika Pohl erzählen warum."

Zwei Wochen lang hat sie ihre Kinder nicht gesehen. Ferien bei den Großeltern. Ein gemeinsamer Urlaub war nicht drin. Denn vor einem halben Jahr ist Susanne Rustemeier gekündigt worden. Direkt nach der Elternzeit.

Immerhin: Sie war zuversichtlich, dass sie mit dem Arbeitslosengeld bis zum nächsten Job erstmal über die Runden kommt. Denn als Vertriebsleiterin hatte sie immer gut verdient: Im Schnitt 2.000 Euro Netto. Mit 1.400 Euro Arbeitslosengeld im Monat hatte sie gerechnet. Aber dann die böse Überraschung: Bewilligt wurden nur 876 Euro.

Susanne Rustemeier: "Ich hatte mir das ja so pro forma ausgerechnet, ich wusste, dass mir 67 Prozent zustehen würden, meines letzten Nettogehalts und dann habe ich das eben so einigermaßen kalkuliert, und wie dann der Bescheid kam, hab ich gedacht, ich ... ich guck nicht richtig, das konnte nur fehlerhaft sein."

War es aber nicht: Zum ersten Mal in ihrem Leben muss sie Schulden machen.

Reporter: "Wie ist denn mit Arbeit, haben Sie sich beworben, haben Sie das gemacht?"

Susanne Rustemeier: "Ich bewerbe mich ständig, aber es ist, wie es ist. Ich bin auch schon zu Vorstellungsgesprächen genommen worden, aber es ist ... mach ich mir auch nichts vor, letztendlich schon der Aspekt, dass man mit doch jetzt 40 und zwei kleinen Kindern allein erziehend absolut nicht die erste Wahl auf dem Markt ist."

Die Arbeitsagentur bleibt bei dem Bescheid: Sie sei ja schließlich gut drei Jahre in Elternzeit gewesen und hätte in der Zeit nichts verdient. Ein neues Gesetz sagt nämlich, dass höchstens zwei Jahre zurückgeschaut wird, um das Arbeitslosengeld zu berechnen. In der Zeit aber hat sie ihre Kinder erzogen. Und zur Strafe nun weniger Arbeitslosengeld? 876 Euro, sie kann es kaum fassen.

Susanne Rustemeier: "Die Sachbearbeiterin, die Frau Vogel, und die würde ich gerne sprechen."

Ihr Arbeitslosengeld ist jetzt nicht nach ihrem letzten Verdienst, sondern pauschal berechnet worden. So steht es im Gesetz. Und da kommt bei ihr eben viel weniger raus. Uns will man hier dazu kein Interview geben.

Sie reicht Klage beim Berliner Sozialgericht ein. Und das bescheinigt dem Gesetzgeber handwerkliche Fehler. Denn der Paragraph, nach dem ihre Ansprüche berechnet wurden, sei äußerst widersprüchlich. Ein klarer Rüffel für die Politik.

Michael Kanert, Richter, Sozialgericht Berlin: "In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es, dass keine Ansprüche gekürzt werden sollen, es sollen nur Pauschalen statt komplizierter Einzelfallberechnungen jetzt hier geregelt werden. Und es gibt sogar einen ausdrücklichen Passus, Mütter, die aus der Erziehungszeit kommen, sollen nicht benachteiligt werden. Und ein paar Sätze weiter wird dann genau das Gegenteil geregelt davon. Die Pauschalen führen zu einer massiven Kürzung der Ansprüche, durchschnittlich 20 Prozent, und betroffen sind ausgerechnet und gerade Mütter, die aus der Erziehungszeit kommen."

Benachteiligung von arbeitslosen Müttern per Gesetz, und das obwohl die Politik gerade Familien fördern will? Frau Rustemeier bekommt Recht. Die Arbeitsagentur muss zahlen. Die aber weigert sich und geht in Berufung.

Reporter: "Wie geht's denn jetzt erst mal weiter?"

Susanne Rustemeier: "Ja, jetzt werden wir also die Gerichtsverhandlung praktisch abwarten vom Landessozialgericht. Und hoffen, dass wir in nächster Instanz gewinnen und ich muss sehen, wie ich weiter bis dahin über die Runden komme."

Michael Kanert, Richter Sozialgericht Berlin: "Die Betroffenen werden jetzt leider sich noch quälende Jahre gedulden müssen, bis die höchste Instanz abschließend darüber entscheidet."

Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg weist jede Verantwortung von sich. Für sie ist das Gesetz eindeutig. Da gebe es nichts auszulegen. Gesetz ist Gesetz.

Heinz Oberlach, Bundesagentur für Arbeit: "Ich denke, dass es eine politische Entscheidung ist, die dazu geführt hat. Und wir haben seit dem 01.01.2005 diese Regelung, und ich denke, dass es an den Politikerinnen und Politikern ist, zu erklären, warum das so ist."

Familienministerin von der Leyen will uns zwar persönlich kein Interview geben, schreibt aber deutlich:

Zitat: "Insgesamt ist die bestehende Regelung aus Sicht des Bundesfamilienministeriums durchaus sachgerecht."
Sachgerecht, ein Gesetz, das arbeitslose Mütter so benachteiligt?

Michael Kanert, Richter, Sozialgericht Berlin: "Wenn im Grundgesetz gesagt wird, es dürfen keine Mütter diskriminiert werden, dann wäre ja jeder Paragraph, der es trotzdem tut, verfassungswidrig."

Auf ein abschließendes Urteil wird Frau Rustemeier noch jahrelang warten müssen - und viele tausend andere Mütter auch.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=822&sid=150

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