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Geschrieben von Christian Häussler
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10.08.2006 |
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Das Karlsruher Sozialgericht zieht Bilanz für das erste Halbjahr 2006. Ergebnis: Die vom Gesetzgeber heraufbeschworene Klagewelle nach den Änderungen im Sozialgesetz brandet an die Mauern der Gerichte und die tun ihr Bestes, um der Prozessflut Herr zu werden. "Im Vergleich zum Vorjahr haben die Fälle im ersten Halbjahr 2006, die sich mit Sozialgesetzbuch II, also dem neuen Arbeitslosengeld II beschäftigen, um 74 Prozent zugenommen", erklärt Michael Zimmermann, Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe auf der Pressekonferenz. Und das, betont Zimmermann, mit der selben Menge an Personal wie vor dem Anstieg. Nach wie vor deckt das Gericht den Bereich, der etwa die Größe des Karlsruher Regierungsbezirks hat, mit 14 Kammern ab. "Astronomische" Zuwächse Von Fällen im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitslosengelds (ALG) II, der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung reicht die Palette der Klagen und Anträge, mit denen sich die Richter beschäftigen. Im ersten Halbjahr gingen bei der Behörde 2.322 Fälle ein. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Anstieg um etwa 21 Prozent. 2005 gingen noch etwa 1.915 Klagen ein. Der Bestand an Klagen zum Ende Juli lag rund um 350 Fälle höher als noch 2005. Alleine 308 entfielen dabei auf ALG II-Prozesse, 2005 waren es noch 155. Etwa 35 Prozent der Klagen enden derzeit erfolgreich für den Kläger. Die Erfolgsquote bei ALG II liegt jedoch nur bei der Hälfte. Quelle und weiteres: http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=hok2006810-1329K Diskutiere diesen Artikel in einem Forum. (4 Beiträge)
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Letzte Aktualisierung ( 14.08.2006 )
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