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Geschrieben von Christian Häussler   
09.07.2005
Bundesrat billigt höhere Zuverdienstmöglichkeiten
Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag ein Mammutprogramm an Gesetzesvorhaben abgearbeitet. Weil die Länderkammer vor der für den 18. September erwarteten Bundestagswahl nicht mehr zusammenkommt, haben jene Vorhaben, bei denen die Unionsmehrheit im Bundesrat den Vermittlungsausschuß angerufen hat, voraussichtlich keine Chance mehr.

Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten von Arbeitslosengeld-II-Beziehern. Danach dürfen Langzeitarbeitslose bei zusätzlichen Jobs einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro behalten, der nicht auf ihr Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wer mehr dazuverdient, kann bei einem Verdienst von bis zu 800 Euro 20 Prozent der über dem Grundfreibetrag liegenden Summe behalten, ab einem Einkommen von 800 Euro verringert sich dies auf zehn Prozent.

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Letzte Aktualisierung ( 27.07.2005 )
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