| Soziale Proteste künftig im Visier der Geheimdienste? |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 13.07.2006 | |
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Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich die Innenpolitiker beider Koalitionsfraktionen auf das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz geeinigt. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich die Fortschreibung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA erlassenen Anti-Terror-Maßnahmen (Kabinett beschließt Schilys Anti-Terror-Paket). Sie waren befristet und sollten überprüft werden. Sei sahen u.a. größere Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen vor. Bürgerrechtliche Organisationen hatten für ein Auslaufen, zumindest aber eine Rücknahme von Teilen der Gesetze plädiert. Sie konnten sich damit auch Urteile vom Bundesverfassungsgericht berufen, die mehrere nach dem 11.September 2001 erlassene Maßnahmen für verfassungswidrig erklärten (Nur bei konkreter Gefahr). Doch die jetzt gefundene Einigung geht in eine andere Richtung und stellt in mehrfacher Weise eine Verschärfung dar.
Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus können zukünftig auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Hierbei kann es sich genauso um Hetze rechtsextremistischer Organisationen, wie um islamistische Hasspredigten handeln. Entsprechendes gilt für den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zur Identifikation von Mobiltelefonen. … Die Nachrichtendienste sollen die Möglichkeit erhalten, Auskünfte zu sog. Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsverfassungsgerichts zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft wird die entsprechende gesetzliche Regelung aber zurückgestellt. Die erforderliche gesetzliche Regelung soll im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich geschaffen werden. Aus den Eckpunkten des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes Die Bundesregierung will die Befugnisse der Geheimdienste ausweiten. Der wegen der Bespitzelung von Journalisten erst jüngst in die Kritik geratene Auslandsnachrichtendienst BND soll künftig auch im Innern eingesetzt werden können. Die verdeckte Registrierung von Personen im Schengener Informationssystem soll auch deutschen Geheimdiensten ermöglicht werden. Auch die Befugnisse der Zollämter werden ausgeweitet. Bisher konnten Gelder bei Verdacht auf Geldwäsche beschlagnahmt werden, jetzt kann auch der Verdacht auf Terrorismusunterstützung dazu führen. Darunter könnten in Zukunft auch humanitäre Geldsammlungen fallen, wenn der Verdacht besteht, dass damit direkt oder indirekt terroristische Organisationen unterstützt werden. In Dänemark gab es schon Verfahren wegen angeblicher Unterstützung von palästinensischen und kolumbianischen Organisationen, die auf Terrorlisten der EU oder USA stehen (Kafka in Europa). Außerdem sollen zukünftig die Befugnisse der Geheimdienste nicht nur zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, sondern auch bei der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland zur Anwendung kommen. Als Beispiele werden rechtsextreme Hetze und islamische Gewaltprediger genannt. Allerdings ist der Terminus "verfassungsfeindliche Bestrebungen" sehr dehnbar, was schon in der Vergangenheit bei Bürgerrechtlern immer wieder zu Kritik führte. Denn darunter können natürlich auch soziale und politische Proteste gefasst werden, wenn sie über rein symbolische Aktionen hinausgehen. So ist die Frage, ob auch Castor-Gegner künftig im Visier der Geheimdienste stehen könnten, nicht nur rhetorisch gemeint. Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23045/1.html Diskutiere diesen Artikel in einem Forum. |
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