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Krieg ich Alg II wenn ich krank bin? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
10.07.2005
Arbeitslosengeld II und die sonstigen Leistungen werden bei Krankheit bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Die betroffenen Personen sind aller-dings verpflichtet, den zuständigen Träger (die Agentur für Arbeit oder den kommunalen Träger) unverzüglich über die eingetretene Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer zu informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

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Letzte Aktualisierung ( 13.09.2005 )
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