| Panne bei Hartz-IV-Reform |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 12.07.2006 | |
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Berlin bemüht sich Panne bei Hartz-IV-Reform - Berlin bemüht sich um Abhilfe - Keine klare Festlegung bei Lebensversicherungen Bei der jüngsten Korrektur der Hartz-IV-Reform ist der Regierung ein Missgeschick unterlaufen: Weil eine gesetzliche Klarstellung unterblieb, droht Arbeitslosen, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, zum 1. August der Verlust ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld II. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte gestern die Panne. Es werde alles getan, diese auszubügeln. Es solle „auf keinen Fall geschehen“, dass Betroffene deswegen ihren Alg-II-Anspruch verlieren. Auf den Fehler, der im Rahmen der am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedeten Hartz-IV-Korrektur passier te, machte die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) aufmerksam. Die Koalition hatte es versäumt, Regelungen für die neuen Grenzen beim Schonvermögen zu erlassen. Quelle: http://www.lr-online.de/nachrichten/laurundschau/kommentare/art1066,1321966.html
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