| Ein-Euro-Jobber wehren sich |
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| Geschrieben von Maddin | |
| 11.07.2006 | |
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Präzedenzverfahren um rechtlichen Charakter amtlicher Beschäftigung Die erste Klage von Ein-Euro-Jobbern auf Tariflohn wurde vom Arbeitsgericht in Gera abgewiesen und muss nun in die zweite Runde. Das Verfahren offenbart, wie häufig diese »Beschäftigungsmöglichkeiten« reguläre Arbeit ersetzen. Greiz ist die Perle des Vogtlandes?, wie Bürgermeister Andreas Hemmann gerne betont. Dafür sorgen auch die Ein-Euro-Jobber der Stadtverwaltung. Sie wurden eingesetzt, die Parks zu pflegen und die Industrieruinen der ehemaligen Textilfabriken abzureißen. Fünf von ihnen klagten jetzt vor dem Arbeitsgericht Gera auf tariflich bezahlten Lohn und ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Ihr Argument: Ihre Tätigkeiten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig. Das müssen Ein-Euro-Jobs aber sein. Experten gehen davon aus, dass bis zu 70 Prozent aller Ein-Euro-Jobs diese Voraussetzung nicht erfüllen. Gewerkschaften und Handwerkskammern laufen deshalb im ganzen Land Sturm gegen die Praxis der Kommunen oder Wohlfahrtsverbände, Ein-Euro-Jobber in immer größerer Zahl einzusetzen. Sie pflastern die Wege, sanieren Industriebrachen, zupfen Unkraut und reinigen Gebäude. So werden reguläre Arbeitsplätze verdrängt und Langzeitarbeitslose als Billigarbeitskräfte ausgenutzt. Die thüringische Kleinstadt ist hier kein Einzelfall. Deshalb entschlossen sich die Ein-Euro-Jobber, die Stadt und die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu verklagen. Quelle: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=92785&IDC=42 Diskutiere diesen Artikel in einem Forum. |
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