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Ein-Euro-Jobber wehren sich PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Maddin   
11.07.2006

Präzedenzverfahren um rechtlichen Charakter amtlicher Beschäftigung

Die erste Klage von Ein-Euro-Jobbern auf Tariflohn wurde vom Arbeitsgericht in Gera abgewiesen und muss nun in die zweite Runde. Das Verfahren offenbart, wie häufig diese »Beschäftigungsmöglichkeiten« reguläre Arbeit ersetzen.

Greiz ist die Perle des Vogtlandes?, wie Bürgermeister Andreas Hemmann gerne betont. Dafür sorgen auch die Ein-Euro-Jobber der Stadtverwaltung. Sie wurden eingesetzt, die Parks zu pflegen und die Industrieruinen der ehemaligen Textilfabriken abzureißen. Fünf von ihnen klagten jetzt vor dem Arbeitsgericht Gera auf tariflich bezahlten Lohn und ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Ihr Argument: Ihre Tätigkeiten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig. Das müssen Ein-Euro-Jobs aber sein.

Experten gehen davon aus, dass bis zu 70 Prozent aller Ein-Euro-Jobs diese Voraussetzung nicht erfüllen. Gewerkschaften und Handwerkskammern laufen deshalb im ganzen Land Sturm gegen die Praxis der Kommunen oder Wohlfahrtsverbände, Ein-Euro-Jobber in immer größerer Zahl einzusetzen. Sie pflastern die Wege, sanieren Industriebrachen, zupfen Unkraut und reinigen Gebäude. So werden reguläre Arbeitsplätze verdrängt und Langzeitarbeitslose als Billigarbeitskräfte ausgenutzt. Die thüringische Kleinstadt ist hier kein Einzelfall. Deshalb entschlossen sich die Ein-Euro-Jobber, die Stadt und die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu verklagen.
Unterstützt werden sie dabei von der Gewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Hier hätte es ja durchaus Unternehmen gegeben, die diese Arbeiten erledigen könnten, so Frank Lengert, Gewerkschaftssekretär der IG BAU Ostthürigen. Das Vorgehen der Stadt sei wettbewerbsverzerrend und mache reguläre Arbeitsverhältnisse kaputt. Das Argument der Stadtverwaltung, ansonsten sei kein Geld für die Sanierung vorhanden gewesen, lässt er nicht gelten. Die Stadt hat die Gebäude erst kurz vor Maßnahmenbeginn zwangsersteigert. Dann muss sie doch auch das Geld für die Sanierung haben.
Das Arbeitsgericht Gera lehnte die Klagen allerdings in der vergangenen Woche ab. Jetzt müssen die Beschäftigten vor das Sozialgericht ziehen und dort den entgangenen Lohn einfordern. Das kann aber bis zu zwei Jahre dauern.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Klagen auf Tariflohn hat die zuständige Richterin jedoch eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht zugelassen. Lengert geht davon aus, dass die Gewerkschaft auch hier den Weg weitergeht. »Wir werden das schriftliche Urteil abwarten, aber ich bin mir sicher, dass wir in Berufung gehen werden«, sagte er ND.
Er fordert schon jetzt eine politische Lösung, denn bis die Gerichte entscheiden, hätten die Kommunen sonst die Möglichkeit, ihr »rechtswidriges« Verhalten fortzusetzen. Generell sollen regionale Beiräte kontrollieren, dass keine Jobs entstehen, die reguläre Arbeit verdrängen. Doch die existieren längst nicht überall oder werden nach Aussage von Gewerkschaftern einfach übergangen. »In Greiz gibt es keinen Beirat«, sagt Regine Klefler, Geschäftsführerin der IG BAU in Ostthüringen. Sie forderte in den Medien, dass die Stadt für die Abrissarbeiten sozialversicherungspflichtige Beschäftigte einsetzt.

Quelle: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=92785&IDC=42

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