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Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit PDF Drucken E-Mail
Bewertung: / 2
SchlechtSehr gut 
Geschrieben von Christian Häussler   
16.05.2006

BFH, Urteil vom 02.12.2005 - VI R 63/03 (V), EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, §
9 Abs. 5 Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während
einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige
Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer
regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug
auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit
zustehen würde.

Quelle: http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=125654

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