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Erhalte ich Leistungen für meine Kinder? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
10.07.2005
Für jedes Kind bis zum Tag vor dem 14. Geburtstag bekommen Sie EUR 207,00 (in den neuen Bundesländern: EUR 199,00) Sozialgeld. Für Kinder ab dem 14. Geburtstag bis einen Tag vor dem 15. Geburtstag gibt’s je Kind EUR 276,00 (EUR 265,00) Sozialgeld. Ab dem 15. Geburtstag bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag erhalten Sie je Kind EUR 276,00 (EUR 265,00) Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld – je nachdem, ob das Kind erwerbsfähig ist oder nicht).

Neben dem Sozialgeld für Kinder gibt es auch den so genannten Kinderzuschlag. Eltern mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld können keinen Kinderzuschlag zusätzlich erhalten. Der Kinderzu-schlag ist für Familien vorgesehen, die ohne ihn – allein wegen des Unterhaltsbedarfs für ihre Kinder – Anspruch auf ALG II und/oder Sozialgeld hätten. Den Kinderzuschlag erhalten also nur Familien, in denen die Eltern mindestens über ein Einkommen oder Vermögen verfügen, mit dem sie ihren eigenen Bedarf – ohne Berücksichtigung des Kindes decken können. Der Kinderzuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu EUR 140,00 im Monat für längstens 3 Jahre. Der Kinderzuschlag wird durch Einkommen und Vermögen des Kindes – mit Ausnahme des Kindergeldes und des Wohngeldes – gemindert. Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf an Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld übersteigt, wird nur zu 70% auf den Kinderzuschlag angerechnet, anderes Einkommen oder Vermögen der Eltern aber in voller Höhe.

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Letzte Aktualisierung ( 10.07.2005 )
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